Die Versickerung von Niederschlagswasser bei der Sanierung eines privaten Wohnhaus in Radebeul soll nachgewiesen werden. Für die Versickerung des Regenwassers ist bei der unteren Wasserbehörde eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG – Wasserhaushaltsgesetz – (Benutzung von Gewässern) gesondert zu beantragen. Die Versickerung ist entsprechend der Vorschrift DWA-A138 nachzuweisen.
Wir sind beauftragt entsprechende eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Die Erstellung des Versickerungsnachweis nach DWA-A 138 beinhaltet folgende Leistungen:
- Darstellung der Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen
- Bewertung des anstehenden Bodens hinsichtlich der geplanten Versickerung
- Empirische Ableitung des Durchlässigkeitsbeiwertes kf und Festlegung des Bemessungswertes kf,d aus den Körnungslinien
- Ermittlung der angeschlossenen undurchlässigen Fläche Au
- Vorbemessung einer Rigolen-Versickerungsanlage für Niederschlagswasser
Planer: Architekturbüro Knut Hauswald