Probenahme für die Untersuchung des Aushubs einer Baugrube nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement plante den Neubau eines Funkmastes (Stahlgittermast) in einem Waldgebiet bei Adorf. Als Planungsgrundlage für die Entsorgung/ Abfuhr bzw. Wiederverwendung des Aushubs, sollte das Aushubmaterial abfallfachlich untersucht werden. Für die Probenahme führten wir zwei Rammkernsondierungen (RKS) nach DIN EN ISO 22475-1 bis in eine Tiefe von 1,5 Meter durch. Nach der Probenzusammenstellung wurde diese im Umweltlabor nach der Ersatzbaustoffverordnung untersucht und bewertet.