Standsicherheitsnachweis von Grabenböschungen im Landkreis Uckermark / Brandenburg
Zur Förderung der ungehinderten Durchströmung von Altgewässern sollte die dauerhafte Öffnung eines Polders zu einer Wasserstraße erfolgen. Das Landesamt für Umwelt forderte einen Standsicherheitsnachweis für die Grabenböschungen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Als Grundlage für die Nachweise erstellten wir ein Berechnungsmodell auf Basis der anstehenden Baugrundschichten.
Der Nachweis umfasste die Sicherheit gegen Böschungsbruch/-grundbruch, sowie die Sicherheit gegen Auftrieb und hydraulischen Grundbruch.