Baugrundgutachten zur Feststellung der Gründung des Fundaments eines Funkmast in Mainz (Rheinland-Pfalz)
Der Betreiber eines Funkmast in Mainz in Rheinland-Pfalz plante den Ausbau und die Erweiterung der Sendetechnik. Hierfür war eine statische Nachrechnung notwendig. Als Planungs- bzw. Berechnungsgrundlage erarbeiteten wir ein Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht). Zur Erkundung der Baugrundschichtung haben wir eine Rammkernsondierung (RKS) bis 8,0 m Tiefe nach DIN EN ISO 22475-1 niedergebracht. Zur Einschätzung der Lagerungsdichte des Baugrunds führten wir eine Schwere Rammsondierung (DPH) nach DIN EN ISO 22476-2 bis 8,0 m Tiefe aus. Zur Feststellung der Gründungstiefe des Fundamentes
legten wir einen Schurf (Sch) an und führten in diesem eine Peilsondierung (P-RKS) aus. Neben einer Grundbruch- und Setzungsberechnung, der Ermittlung der geotechnischen Eigenschaften des anstehenden Bodens durch eine Baugrunderkundung waren auch die Abmessungen des Fundamentes durch eine Fundamenterkundung sowie die Gründung zu ermitteln.