IBU Coswig

Ingenieurbüro für Baugrund und Umwelttechnik

Baugrundgutachten – Nachrechnung eines Funkmast bei Schwarzenborn in Hessen

Baugrundgutachten für statische Nachrechnung eines Funkmastes bei Schwarzenborn

Baugrundgutachten für die statische Nachrechnung eines Funkmast bei Schwarzenborn (Hessen)

Ein Betreiber plante einen Stahlgitter-Funkmast bei Schwarzenborn in Hessen auszubauen bzw. erweitern. Hierfür war eine statische Nachrechnung notwendig. Als Planungs- bzw. Berechnungsgrundlage erarbeiteten wir ein Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht). Zur Erkundung der Baugrundschichtung und der Fundamentabmessungen brachten wir eine Rammkernsondierung (RKS) bis 4,0 m Tiefe nach DIN EN ISO 22475-1 nieder. Zur Einschätzung der Lagerungsdichte wurde eine Schwere Rammsondierung (DPH) nach DIN EN ISO 22476-2 bis 4,0 m Tiefe niedergebracht. Die Gründungstiefe des Mastfundamentes wurde mittels eines Schurfes (Sch) an der Fundamentaußenkante erkundet. Neben einer Grundbruch- und Setzungsberechnung, der Ermittlung der geotechnischen Eigenschaften des anstehenden Bodens durch eine Baugrunderkundung waren auch die Abmessungen des Fundamentes durch eine Fundamenterkundung sowie die Gründung zu ermitteln.

Ort: Stadt Schwarzenborn, Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen
Projektzeitraum: Mai 2020