Nachweis der Versickerung von geklärtem Wasser einer Kläranlage in einem vorhandenen Schacht
Das Kreisumweltamt forderte den Nachweis zur Versickerungsfähigkeit des Bodens im Bereich des an eine Kleinkläranlage angeschlossenen Sickerschachtes auf einem Grundstück in Weinböhla. Ein Versickerungsnachweis nach DWA-A 138 war zu erstellen. Zur Erkundung des entsprechenden Baugrundes haben wir im Bereich des vorhandenen Schachtes eine Rammkernsondierung (RKS) nach DIN EN ISO 22475-1 bis 2,85 m Tiefe niedergebracht. Die angetroffenen Böden haben wir nach DIN EN ISO 14688 beurteilt und nach DIN 18196 klassifiziert. Von der versickerungsrelevanten Schicht, dem Felszersatz, wurde im Labor die Korngrößenverteilung nach DIN 18123 ermittelt. Auf Grundlage des daraus ermittelten Durchlässigkeitsbeiwertes, bestimmten wir die Versickerbarkeit des anstehenden Bodens.